Konkrete Rechenbeispiele für Familien in Herzogenrath – und wie Sie anderswo besser dastehen
Das Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2026 der Stadt Herzogenrath wirdjede Familie mit Kindernfinanziell spüren. Durch die Kombination aus Grundsteuer-Erhöhung, OGS-Kürzungen, höheren Gebühren und weniger Angeboten kommen schnellmehrere hundert Euro Mehrkosten pro Jahrzusammen.
Alle Zahlen basieren auf dem offiziellen HSK-Dokument und öffentlich zugänglichen Quellen.
⚠️ WICHTIGE AKTUALISIERUNG (25.06.2026) Der Haushalt 2026 wurde am 15.06.2026 beschlossen. Viele der hier beschriebenen Kürzungen wurden im HFWA auf Initiative aller Fraktionen ABGEWENDT. Die unten stehenden Rechenbeispiele zeigen denURSPRÜNGLICHEN HSK-Vorschlag. Die tatsächliche Belastung istdeutlich geringer.
Mutter und Vater, beide berufstätig. Zwei Kinder: 7 Jahre (OGS-Betreuung) und 4 Jahre (KiTa). Leben in einer 4-Zimmer-Eigentumswohnung in Herzogenrath-Mitte.
✅ Update (25.06.2026):Die OGS-Gebührenerhöhung, die OGS-Träger-Kürzung und die Vereinszuschuss-Kürzung wurden alle im HFWA gestrichen. Nur die Grundsteuer-Erhöhung (auf 770 v.H. statt ursprünglich geplant 795 v.H.) bleibt bestehen.Ersparnis: ~295–410 €/Jahr
Eine alleinerziehende Mutter mit Teilzeitjob, wohnhaft in einer Mietwohnung in Kohlscheid. Kind besucht die OGS, spielt im Musikverein.
✅ Update (25.06.2026):OGS-Gebührenerhöhung und Musikverein-Zuschuss-Kürzung wurden gestrichen. RodaRock bleibt erhalten, das NAF findet nun alle 2 Jahre statt (statt komplett gestrichen). Nur die Grundsteuer-Erhöhung bleibt.Ersparnis: ~130–230 €/Jahr
Familie mit Einfamilienhaus in Merkstein. Drei Kinder: 12, 8 und 5 Jahre. Zwei Kinder in der OGS, alle drei in Vereinen (Schwimmen, Fußball, Pfadfinder).
✅ Update (25.06.2026):OGS-Gebühren, OGS-Träger-Kürzung und Vereinszuschuss-Kürzung wurden alle gestrichen. RodaRock findet weiterhin statt. Das NAF wird alle 2 Jahre durchgeführt (statt komplett gestrichen). Nur die Grundsteuer-Erhöhung (770 v.H.) bleibt.Ersparnis: ~340–680 €/Jahr
Für eine Familie mit 2 Kindern im Einfamilienhaus –Stand nach Haushaltsbeschluss 15.06.2026:
| Kostenpunkt | Herzogenrath (beschlossen 2026) | Baesweiler (stabil) |
|---|---|---|
| Grundsteuer B Hebesatz | 770 v.H. (beschlossen) (ursprünglich 795 v.H. geplant) |
710 % stabil (baesweiler.de) |
| Grundsteuer pro Kopf | Steigend (770 v.H. ab 2026) |
180,50 € (niedrigste Städteregion) |
| OGS-Gebühren | ✅ KEINE Erhöhung (Maßnahme gestrichen im HFWA) |
Keine Erhöhung angekündigt |
| Vereinszuschüsse | ✅ Keine Kürzung (Maßnahme gestrichen im HFWA) |
Keine Kürzung |
| Jugendveranstaltungen | 🟡 RodaRock bleibt, NAF alle 2 Jahre (ursprünglich beide gestrichen) |
Vorhanden |
| Spielplätze | ~10 werden abgebaut (M. 70-71, HSK S. 31) |
Erhalten |
| Finanzlage der Stadt | HSK pflichtig −15,37 Mio. € Defizit (ursprünglich −19,03 Mio. €) |
Ausgeglichen Kein HSK nötig |
Quellen: HSK Herzogenrath 2026 · Haushaltsbeschluss 15.06.2026 · baesweiler.de („Gelber Zettel") · Steuerzahlerbund NRW · Urbistat 2023
✅ Entlastung durch den Haushaltsbeschluss
Die Belastung für Familien ist durch den Einsatz aller Fraktionenim HFWAdramatisch geringerals ursprünglich geplant. Statt355–840 €Mehrkosten pro Jahr bleibtnur die Grundsteuer-Erhöhung (~60–160 € je nach Wohnsituation). Alle anderen Kürzungen (OGS, Vereine, Jugendveranstaltungen) wurdenabgewendet oder abgemildert.
Übrig bleibt für Familien:
Die große Frage:Die meisten Kürzungen wurden abgewendet – das ist ein Erfolg parlamentarischer Arbeit. Aber die Grundstruktur des HSK bleibt: Herzogenrath ist strukturell unterfinanziert. Die Grundsteuer steigt, Spielplätze fallen weg, und das Defizit sinkt nur von −19,03 Mio. € auf −15,37 Mio. €. Die nächsten Jahre werden zeigen, ob die Stadt echte Strukturreformen umsetzt – oder ob 2027 die nächsten Kürzungen folgen.
Die konkreten Euro-Beträge für die Grundsteuer sind Schätzungen basierend auf dem beschlossenen Hebesatz von 770 v.H. Die ursprünglichen HSK-Zahlen (795 v.H.) sind durchgestrichen dargestellt. Ersparnisse berechnen sich aus der Differenz von ursprünglich geplanten und tatsächlich beschlossenen Maßnahmen.
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